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Issue
43/2021
EU-Gericht: Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV rechtswidrige Beihilfe
Das ‚Europäische Gericht‘, also die gerichtliche Eingangsinstanz auf der europäischen Ebene, hat die Netzentgeltbefreiung für intensive industrielle Netznutzung nach § 19 Abs. 2 StromNEV für 2012 und 2013 als eine „europarechtswidrige Beihilfe“ eingestuft – und ist damit der Auffassung der EU-Kommission gefolgt.